Finanzgericht Köln, 2005-02-23, 7 K 1255/04

7 K 1255/04Steuergericht23.02.2005

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 7 K 1255/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-02-23

Aktenzeichen: 7 K 1255/04

ECLI: ECLI:DE:FGK:2005:0223.7K1255.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Senat

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens wegen Einkommensteuer 1999 tragen die Kläger zu 1) und 2) jeweils zur Hälfte, die Kosten des Verfahrens wegen Einkommensteuer 2000 trägt der Kläger zu 1).

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