10 K 7583/99•Finanzgericht Köln, 2005-02-24, 10 K 7583/99
Finanzgericht Köln, 2005-02-24, 10 K 7583/99
10 K 7583/99Steuergericht24.02.2005
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 10 K 7583/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-02-24
Aktenzeichen: 10 K 7583/99
ECLI: ECLI:DE:FGK:2005:0224.10K7583.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Senat
Tenor
Der Einkommensteuerbescheid 1996 vom 12. Oktober 1999 wird unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 20. Oktober 1999 dahin geändert, dass die monatlichen Zahlungen an die Klägerin aufgrund des Vermächtnisses ihres Vaters nicht als sonstige Einkünfte erfasst werden. Die Neuberechnung der danach festzusetzenden Einkommensteuer wird dem Beklagten aufgegeben.
Die Kosten des Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.