Finanzgericht Köln, 2005-03-17, 13 K 7115/00

13 K 7115/00Steuergericht17.03.2005

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 13 K 7115/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-03-17

Aktenzeichen: 13 K 7115/00

ECLI: ECLI:DE:FGK:2005:0317.13K7115.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Senat

Tenor

Der Körperschaftsteuerbescheid 1991 vom 00.00.0000 wird dergestalt geändert, dass das zu versteuernde Einkommen - vor Berücksichtigung der Veränderungen bei der Gewerbesteuerrückstellung - um ... DM herabgesetzt wird. Dem Beklagten wird aufgegeben, die geänderte Steuerfestsetzung nach dieser Maßgabe zu errechnen, ferner der Klägerin das Ergebnis der Berechnung unverzüglich mitzuteilen und den Bescheid mit dem geänderten Inhalt nach Rechtskraft dieses Urteils neu bekannt zu geben.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten zu 80% und der Klägerin zu 20% auferlegt.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung gegen Sicherheitsleistung durch die Klägerin in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin vorläufig vollstreckbar.

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