5 K 625/00•Finanzgericht Köln, 2005-04-20, 5 K 625/00
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 5 K 625/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-04-20
Aktenzeichen: 5 K 625/00
ECLI: ECLI:DE:FGK:2005:0420.5K625.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Senat
Tenor
Die Einkünfte der Klägerin zu 1. für die Jahre 1994 - 1996 werden neu festgestellt unter Berücksichtigung von AfA für die Grundstücke L, I-Straße a/b, c und d in 1994 i. H. v. insgesamt 936.487,00 DM und in 1995 und 1996 i. H. v. jeweils insgesamt 935.826,00 DM.
Die Neuberechnung der Einkünfte und deren Verteilung auf die Gesellschafter wird dem Beklagten auferlegt.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden den Klägern zu 3/8, dem Beklagten zu 5/8 auferlegt.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Kläger abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leisten.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.