10 K 1336/00•Finanzgericht Köln, 2005-04-21, 10 K 1336/00
Finanzgericht Köln, 2005-04-21, 10 K 1336/00
10 K 1336/00Steuergericht21.04.2005
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 10 K 1336/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-04-21
Aktenzeichen: 10 K 1336/00
ECLI: ECLI:DE:FGK:2005:0421.10K1336.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Senat
Tenor
Unter Änderung des Einkommensteueränderungsbescheides für 1997 vom 12. August 1999 wird die Einkommensteuer mit der Maßgabe herabgesetzt, dass die steuerpflichtigen Einkünfte aus § 17 EStG auf 452.969,-- DM herabgesetzt werden und dieser Betrag den Klägern jeweils zur Hälfte zugerechnet wird.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Neuberechnung der Einkommensteuer 1997 wird dem Beklagten übertragen.
Die Kosten des Verfahrens werden den Klägern auferlegt.
Die Revision wird zugelassen.
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