10 K 7434/01•Finanzgericht Köln, 2005-04-21, 10 K 7434/01
Finanzgericht Köln, 2005-04-21, 10 K 7434/01
10 K 7434/01Steuergericht21.04.2005
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 10 K 7434/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-04-21
Aktenzeichen: 10 K 7434/01
ECLI: ECLI:DE:FGK:2005:0421.10K7434.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Senat
Tenor
Der Haftungs- und Nachforderungsbescheid vom 27. Juni 2001 wird unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 5. Dezember 2001 dahin geändert, dass die Lohnsteuer laut Haftungsbescheid um 4.316 DM, der Solidaritätszuschlag um 253 DM und die Kirchensteuer um 388 DM herabgesetzt wird.
Die Kosten des Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
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