6 K 2380/03•Finanzgericht Köln, 2005-06-21, 6 K 2380/03
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 6 K 2380/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-06-21
Aktenzeichen: 6 K 2380/03
ECLI: ECLI:DE:FGK:2005:0621.6K2380.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Senat
Tenor
Die Bescheide für 1997 bis 1999 über den (einheitlichen) Gewerbesteuer-messbetrag vom 15.03.2002 sowie die Einspruchsentscheidung vom 01.04.2003 werden aufgehoben.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Die Revision wird zugelassen.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläu-fig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleis-tung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leis-tet.
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