13 K 244/04•Finanzgericht Köln, 2005-06-22, 13 K 244/04
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 13 K 244/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-06-22
Aktenzeichen: 13 K 244/04
ECLI: ECLI:DE:FGK:2005:0622.13K244.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Senat
Tenor
Die Körperschaftsteuerbescheide 1997 und 1998 und die Bescheide über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen gemäß § 47 Abs. 1 KStG auf den 31.12.1997 und 1998 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 00.00.0000 werden abgeändert. Dem Beklagten wird aufgegeben, die geänderten Steuerfestsetzungen und Feststellungen von Besteuerungsgrundlagen nach Maßgabe der Urteilsgründe zu errechnen, ferner der Klägerin das Ergebnis dieser Berechnung unverzüglich mitzuteilen und die Bescheide mit den geänderten Inhalten nach Rechtskraft dieses Urteils neu bekanntzugeben.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Die Revision wird zugelassen.
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