13 K 3420/04•Finanzgericht Köln, 2005-06-22, 13 K 3420/04
Finanzgericht Köln, 2005-06-22, 13 K 3420/04
13 K 3420/04Steuergericht22.06.2005
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 13 K 3420/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-06-22
Aktenzeichen: 13 K 3420/04
ECLI: ECLI:DE:FGK:2005:0622.13K3420.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Senat
Tenor
Der Körperschaftsteuer- und der Gewerbesteuermessbescheid 1997 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 00.00.0000 werden aufgehoben.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten zu 25% und dem Kläger zu 75% auferlegt.
Die Revision wird zugelassen.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung gegen Sicherheitsleistung durch den Kläger in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers vorläufig vollstreckbar.
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