Finanzgericht Köln, 2005-06-22, 13 K 5299/04

13 K 5299/04Steuergericht22.06.2005

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 13 K 5299/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-06-22

Aktenzeichen: 13 K 5299/04

ECLI: ECLI:DE:FGK:2005:0622.13K5299.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Senat

Tenor

Unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 00.00.0000 und Änderung des Körperschaftsteuerbescheids 2001 vom 00.00.0000 wird die Körperschaftsteuer auf 0 € festgesetzt.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung gegen Sicherheitsleistung durch die Klägerin in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin vorläufig vollstreckbar.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.