4 K 1005/02•Finanzgericht Köln, 2005-07-04, 4 K 1005/02
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 4 K 1005/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-07-04
Aktenzeichen: 4 K 1005/02
ECLI: ECLI:DE:FGK:2005:0704.4K1005.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Senat
Tenor
Die Einkommensteuerbescheide 2000 vom 14.05.2001 und 2001 vom 05.06.2002 werden dergestalt geändert, dass die Einkommensteuer 2000 auf 7.624,00 DM und die Einkommensteuer 2001 auf 6.788,00 DM festgesetzt wird. Die Einspruchsent-scheidung vom 29.01.2002 wird aufgehoben.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig voll-streckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Kläger abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leisten.
Die Revision wird zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.