Finanzgericht Köln, 2005-08-15, 10 Ko 6247/04

10 Ko 6247/04Steuergericht15.08.2005

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 10 Ko 6247/04 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-08-15

Aktenzeichen: 10 Ko 6247/04

ECLI: ECLI:DE:FGK:2005:0815.10KO6247.04.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Senat

Tenor

Die die zu erstattenden Kosten werden auf 3.507,47 EUR festgesetzt.

Die Kosten des Erinnerungsverfahrens haben die Erinnerungsgegner zu tragen.

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