9 K 1704/02•Finanzgericht Köln, 2005-08-16, 9 K 1704/02
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 9 K 1704/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-08-16
Aktenzeichen: 9 K 1704/02
ECLI: ECLI:DE:FGK:2005:0816.9K1704.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Senat
Tenor
Unter Änderung des Schenkungsteuerbescheids vom ........ 2000 und der dazu ergangenen Einspruchsentscheidung vom ....... 2002 wird die Schenkungsteuer auf 4.508,- DM herabgesetzt. Der Beklagte wird verpflichtet, diesen Betrag bis zum Erlöschen des auf dem Grundstück ........... lastenden Wohnrechts in voller Höhe zinslos zu stunden.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Die Revision wird zugelassen.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.