14 K 6187/04•Finanzgericht Köln, 2005-08-24, 14 K 6187/04
Finanzgericht Köln, 2005-08-24, 14 K 6187/04
14 K 6187/04Steuergericht24.08.2005
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 14 K 6187/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-08-24
Aktenzeichen: 14 K 6187/04
ECLI: ECLI:DE:FGK:2005:0824.14K6187.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 14. Senat
Tenor
Dem Bundesverfassungsgericht wird die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob § 23 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 EStG i.V.m. § 52 Abs.39 Satz 1 EstG in der Fassung des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 vom 24.3.1999
( BGBl.I, 402 ) insoweit verfassungswidrig ist, als danach private Grundstücksveräu-ßerungsgeschäfte, die nach dem 31.12.1998 erfolgen und bei denen zu diesem Stichtag die zuvor geltende Spekulationsfrist von 2 Jahren bereits abgelaufen war, ohne Übergangsregelung der Einkommensteuer unterworfen werden.
Bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über diese Frage wird das Verfahren ausgesetzt.
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