Finanzgericht Köln, 2005-08-25, 6 K 3210/01

6 K 3210/01Steuergericht25.08.2005

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 6 K 3210/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-08-25

Aktenzeichen: 6 K 3210/01

ECLI: ECLI:DE:FGK:2005:0825.6K3210.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Senat

Tenor

Unter teilweiser Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 00.00.0000 wird der Bescheid über Einkommensteuer 1995 vom 00.00.0000 geändert und der Betriebsaufgabegewinn des Klägers um ... DM verringert; im Übrigen wird die Klage für 1995 abgewiesen.

Für 1996 wird festgestellt, dass bei der Ermittlung des Gewinns der Klägerin nach § 17 EStG aus der Veräußerung der Anteile der P. GmbH nachträgliche Anschaffungskosten aus der verdeckten Einlage eines Firmenwertes anteilig zu berücksichtigen sind.

Die Revision wird zugelassen.

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