Finanzgericht Köln, 2005-08-31, 7 K 1000/04

7 K 1000/04Steuergericht31.08.2005

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 7 K 1000/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-08-31

Aktenzeichen: 7 K 1000/04

ECLI: ECLI:DE:FGK:2005:0831.7K1000.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Senat

Tenor

Der Bescheid über den Gewerbesteuermessbetrag 2002 vom .....2004 wird geändert. Dem Beklagten wird aufgegeben, den Gewerbesteuermessbetrag 2002 nach Maßgabe der Entscheidungsgründe neu zu berechnen und der Klägerin neu bekannt zu geben.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung gegen Sicherheitsleistung durch die Klägerin in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird zugelassen.

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