8 K 5395/01•Finanzgericht Köln, 2005-09-12, 8 K 5395/01
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 8 K 5395/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-09-12
Aktenzeichen: 8 K 5395/01
ECLI: ECLI:DE:FGK:2005:0912.8K5395.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Senat
Tenor
Unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 10.08.2001 und Änderung des Haftungsbescheids vom 16.09.1999 wird die Haftungssumme auf 48.346,-DM herabgesetzt.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger zu 21 % und der Beklagte zu 79%.
Die Revision wird zugelassen.
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