Finanzgericht Köln, 2005-09-23, 15 K 4853/03

15 K 4853/03Steuergericht23.09.2005

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 15 K 4853/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-09-23

Aktenzeichen: 15 K 4853/03

ECLI: ECLI:DE:FGK:2005:0923.15K4853.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Senat

Tenor

Der Haftungsbescheid vom 14.4.2000 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 6.8.2003 wird aufgehoben.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig voll-streckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

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