Finanzgericht Köln, 2005-09-27, 6 K 5353/04

6 K 5353/04Steuergericht27.09.2005

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 6 K 5353/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-09-27

Aktenzeichen: 6 K 5353/04

ECLI: ECLI:DE:FGK:2005:0927.6K5353.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Senat

Tenor

Das Auskunftsersuchen vom 21.07.2004 wird in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 15.10.2004 aufgehoben.

Die Revision wird zugelassen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung gegen Sicherheitsleistung durch die Klägerin in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin vorläufig vollstreckbar.

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