15 K 6405/03•Finanzgericht Köln, 2005-09-29, 15 K 6405/03
Finanzgericht Köln, 2005-09-29, 15 K 6405/03
15 K 6405/03Steuergericht29.09.2005
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 15 K 6405/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-09-29
Aktenzeichen: 15 K 6405/03
ECLI: ECLI:DE:FGK:2005:0929.15K6405.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Senat
Tenor
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Unter Aufhebung des Ablehnungsbescheides vom 2. Januar 1998 und der dazu ergangenen Einspruchsentscheidung vom 7. Mai 1998 wird der Beklagte verpflichtet, über den Antrag des Klägers auf Erlass der Einkommensteuer 1992 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden.
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Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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Die Kosten des Verfahrens einschließlich derjenigen des Revisionsverfahrens werden dem Kläger und dem Beklagten je zur Hälfte auferlegt.
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