Finanzgericht Köln, 2005-10-05, 5 K 4396/03

5 K 4396/03Steuergericht05.10.2005

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 5 K 4396/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-10-05

Aktenzeichen: 5 K 4396/03

ECLI: ECLI:DE:FGK:2005:1005.5K4396.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Senat

Tenor

Unter Änderung des Einkommensteuerbescheides 2000 vom 03.06.2004 wird die Einkommensteuer 2000 nach Maßgabe der Entscheidungsgründe neu festgesetzt. Die Neuberechnung der Steuer wird dem Beklagten auferlegt.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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