10 K 3212/03•Finanzgericht Köln, 2005-11-03, 10 K 3212/03
Finanzgericht Köln, 2005-11-03, 10 K 3212/03
10 K 3212/03Steuergericht03.11.2005
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 10 K 3212/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-11-03
Aktenzeichen: 10 K 3212/03
ECLI: ECLI:DE:FGK:2005:1103.10K3212.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Senat
Tenor
Der Aufhebungs- und Rückforderungsbescheid vom 6. November 2002 und die Einspruchsentscheidung vom 22. Mai 2003 werden aufgehoben.
Die Kosten des Verfahrens hat der Beklagte zu tragen. Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.
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