Finanzgericht Köln, 2005-11-03, 10 K 3212/03

10 K 3212/03Steuergericht03.11.2005

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 10 K 3212/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-11-03

Aktenzeichen: 10 K 3212/03

ECLI: ECLI:DE:FGK:2005:1103.10K3212.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Senat

Tenor

Der Aufhebungs- und Rückforderungsbescheid vom 6. November 2002 und die Einspruchsentscheidung vom 22. Mai 2003 werden aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens hat der Beklagte zu tragen. Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.