Finanzgericht Köln, 2005-11-10, 9 K 2354/01

9 K 2354/01Steuergericht10.11.2005

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 9 K 2354/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-11-10

Aktenzeichen: 9 K 2354/01

ECLI: ECLI:DE:FGK:2005:1110.9K2354.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Senat

Tenor

Die Schenkungsteuerbescheide vom 00.00.0000 und die dazu ergangene Einspruchsentscheidung vom 00.00.0000 werden aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin vorläufig vollstreckbar.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.