9 K 5652/01•Finanzgericht Köln, 2005-11-10, 9 K 5652/01
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 9 K 5652/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-11-10
Aktenzeichen: 9 K 5652/01
ECLI: ECLI:DE:FGK:2005:1110.9K5652.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Senat
Tenor
Die Schenkungsteuerbescheide vom 00.00.0000 und die dazu ergangene Einspruchentscheidung vom 00.00.0000 werden aufgehoben.
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Die Revision wird zugelassen.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin vorläufig vollstreckbar.
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