Finanzgericht Köln, 2005-11-23, 4 K 388/03

4 K 388/03Steuergericht23.11.2005

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 4 K 388/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-11-23

Aktenzeichen: 4 K 388/03

ECLI: ECLI:DE:FGK:2005:1123.4K388.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Der Bescheid über die einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte aus der seinerzeitigen ........ KG für 1995, zuletzt geändert am ........2004, wird inso-weit geändert, als die Veräußerungsgewinne

  • der Klägerin zu 1. um ......... DM vermindert und auf ......... DM,

  • der Klägerin zu 2. um ......... DM vermindert und auf .......... DM und

  • der Klägerin zu 3. um ......... DM vermindert und auf .......... DM

festgesetzt werden.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerinnen abwen-den, soweit nicht die Klägerinnen zuvor Sicherheit in derselben Höhe leisten.

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