Finanzgericht Köln, 2005-12-06, 9 K 1935/03

9 K 1935/03Steuergericht06.12.2005

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 9 K 1935/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-12-06

Aktenzeichen: 9 K 1935/03

ECLI: ECLI:DE:FGK:2005:1206.9K1935.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Senat

Tenor

Die Schenkungsteuerbescheide vom 27. 2. 2002 und 12. 3. 2002 in Gestalt der Einspruchsentscheidungen vom 12. 3. 2003 werden aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung gegen Sicherheitsleistung durch den Kläger in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird zugelassen.

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