Finanzgericht Köln, 2005-12-14, 4 K 4419/01

4 K 4419/01Steuergericht14.12.2005

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 4 K 4419/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-12-14

Aktenzeichen: 4 K 4419/01

ECLI: ECLI:DE:FGK:2005:1214.4K4419.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Der Bescheid über die gesonderte Feststellung des Grundbesitzwerts auf den ........2000 für Zwecke der Schenkungsteuer vom .......2001 wird dergestalt geändert, dass der Grundbesitzwert von 921.000.- DM auf 661.000.- DM herabgesetzt wird. Die Einspruchsentscheidung vom ....2001 wird aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig voll-streckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterle-gung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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