14 K 4247/03•Finanzgericht Köln, 2006-05-12, 14 K 4247/03
Finanzgericht Köln, 2006-05-12, 14 K 4247/03
14 K 4247/03Steuergericht12.05.2006
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 14 K 4247/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-05-12
Aktenzeichen: 14 K 4247/03
ECLI: ECLI:DE:FGK:2006:0512.14K4247.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Senat
Tenor
Der Haftungsbescheid vom 26.08.2002 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 18.07.2003 wird aufgehoben.
Der Beklagte trägt die Kosten.
Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren wird für notwendig erklärt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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