Finanzgericht Köln, 2006-05-12, 14 K 4247/03

14 K 4247/03Steuergericht12.05.2006

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 14 K 4247/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-05-12

Aktenzeichen: 14 K 4247/03

ECLI: ECLI:DE:FGK:2006:0512.14K4247.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Senat

Tenor

Der Haftungsbescheid vom 26.08.2002 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 18.07.2003 wird aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten.

Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren wird für notwendig erklärt.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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