Finanzgericht Köln, 2006-06-22, 10 K 3478/02

10 K 3478/02Steuergericht22.06.2006

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 10 K 3478/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-06-22

Aktenzeichen: 10 K 3478/02

ECLI: ECLI:DE:FGK:2006:0622.10K3478.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Senat

Tenor

Der Bescheid vom 7. Februar 2002 und die hierzu ergangene Einspruchsentscheidung vom 29. Mai 2002 werden aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Kläger abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leisten.

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