9 K 4362/02•Finanzgericht Köln, 2006-07-06, 9 K 4362/02
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 9 K 4362/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-07-06
Aktenzeichen: 9 K 4362/02
ECLI: ECLI:DE:FGK:2006:0706.9K4362.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Senat
Tenor
Der Erbschaftsteuerbescheid vom 13. Juli 2001 und die dazu ergange-ne Einspruchsentscheidung vom 11. Juli 2002 werden aufgehoben.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin vorläufig voll-streckbar.
Die Revision wird zugelassen.
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