Finanzgericht Köln, 2006-07-06, 9 K 4362/02

9 K 4362/02Steuergericht06.07.2006

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 9 K 4362/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-07-06

Aktenzeichen: 9 K 4362/02

ECLI: ECLI:DE:FGK:2006:0706.9K4362.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Senat

Tenor

Der Erbschaftsteuerbescheid vom 13. Juli 2001 und die dazu ergange-ne Einspruchsentscheidung vom 11. Juli 2002 werden aufgehoben.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin vorläufig voll-streckbar.

Die Revision wird zugelassen.

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