4 V 1449/06•Finanzgericht Köln, 2006-07-10, 4 V 1449/06
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 4 V 1449/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-07-10
Aktenzeichen: 4 V 1449/06
ECLI: ECLI:DE:FGK:2006:0710.4V1449.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Tenor
Die Vollziehung der Umsatzsteuerbescheide für die Jahre 2000 bis 2003 vom .......2006 und des Umsatzsteuerbescheids für 2004 vom .......2006 wird ab Fälligkeit bis einen Monat nach Ergehen der Einspruchsentscheidung, im Fall einer anderweitigen Erledigung bis zum Eintritt der Bestandskraft ausgesetzt.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.
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