4 K 3006/04•Finanzgericht Köln, 2006-10-18, 4 K 3006/04
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 4 K 3006/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-10-18
Aktenzeichen: 4 K 3006/04
ECLI: ECLI:DE:FGK:2006:1018.4K3006.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Senat
Tenor
Der Umsatzsteuerbescheid 2001 vom 07.07.2003 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 05.05.2004 wird geändert und die Umsatzsteuer auf 8.638,00 DM festgesetzt.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.