5 K 2051/02•Finanzgericht Köln, 2006-11-16, 5 K 2051/02
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 5 K 2051/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-11-16
Aktenzeichen: 5 K 2051/02
ECLI: ECLI:DE:FGK:2006:1116.5K2051.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Senat
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens bis zur zweiten mündlichen Verhand-
lung werden zu 1/3 den Klägern und zu 2/3 dem Beklagten aufer-
legt. Die danach entstandenen Kosten tragen die Kläger.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung vorläufig voll-
streckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicher-
heitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungs-
anspruches der Kläger abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor
Sicherheit in derselben Höhe leisten.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.