Finanzgericht Köln, 2006-12-12, 8 K 1130/05

8 K 1130/05Steuergericht12.12.2006

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 8 K 1130/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-12-12

Aktenzeichen: 8 K 1130/05

ECLI: ECLI:DE:FGK:2006:1212.8K1130.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Senat

Tenor

Unter Änderung des Umsatzsteuerbescheids 1998 vom 24. Oktober 2002 und der hierzu ergangenen Einspruchsentscheidung vom 18. Februar 2005 wird die Umsatzsteuer 1998 auf 11.691,39 DM (5.977,71 €) festgesetzt.

Die Kosten des Verfahrens, einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, trägt der Beklagte.

Die Revision wird zugelassen.

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