10 K 4515/03•Finanzgericht Köln, 2006-12-20, 10 K 4515/03
Finanzgericht Köln, 2006-12-20, 10 K 4515/03
10 K 4515/03Steuergericht20.12.2006
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 10 K 4515/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-12-20
Aktenzeichen: 10 K 4515/03
ECLI: ECLI:DE:FGK:2006:1220.10K4515.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Senat
Tenor
Der Einkommensteuerbescheid für 1999 vom 15. April 2002 wird unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 4. August 2003 mit der Maßgabe geändert, dass bei den Einkünften des Klägers aus Vermietung und Verpachtung weitere Werbungskosten in Höhe von 99.215,-- DM berücksichtigt werden.
Die Neuberechnung der Einkommensteuer wird dem Beklagten übertragen.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
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