14 V 4485/06•Finanzgericht Köln, 2007-01-29, 14 V 4485/06
Finanzgericht Köln, 2007-01-29, 14 V 4485/06
14 V 4485/06Steuergericht29.01.2007
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 14 V 4485/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-01-29
Aktenzeichen: 14 V 4485/06
ECLI: ECLI:DE:FGK:2007:0129.14V4485.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 14. Senat
Tenor
- Die Vollziehung der Bescheide über Einkommensteuer, Kirchensteuer, Solida-ritätszuschlag und Zinsen zur Einkommensteuer für 1999 bis 2002, jeweils vom 16.08.2004, für 2000 bis 2002 jeweils in Gestalt der Einspruchsentschei-dung vom 21.09.2006, wie folgt ausgesetzt:
Einkommensteuer 1999 EUR 2.538,05
rk Kirchensteuer 1999 EUR 228,43
Solidarutätszuschlag 1999 EUR 139,59
Zinsen 1999 EUR 261,00
Einkommensteuer 2000 EUR 2.168,89
rK Kirchensteuer 2000 EUR 195,20
Solidaritätszuschlag 2000 EUR 119,29
Zinsen 2000 EUR 380,00
Einkommensteuer 2001 EUR 2.196,51
rk Kirchensteuer 2001 EUR 197,69
Solidaritätszuschlag 2001 EUR 120,80
Zinsen 2001 EUR 275,00
Einkommensteuer 2002 EUR 2.180,00
rk Kirchensteuer 2002 EUR 232,56
Solidaritätszuschlag 2002 EUR 119,90
Zinsen 2002 EUR 44,00
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Die Aussetzung endet mit der Bestandskraft der angefochtenen Bescheide, bezüglich der Bescheide für 1999 spätestens einen Monat nach Ergehen einer das Einspruchsverfahren bzw. ein eventuell anschließendes Klageverfahren abschließenden Entscheidung, für die Bescheide für 2000 bis 2002 spätes-tens einen Monat nach Ergehen einer die jeweiligen Bescheide betreffenden Entscheidung im Klageverfahren 14 K 4223/06.
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Die Kosten des Verfahrens werden dem Antragsgegner auferlegt.
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