Finanzgericht Köln, 2007-03-27, 8 K 5009/04

8 K 5009/04Steuergericht27.03.2007

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 8 K 5009/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-03-27

Aktenzeichen: 8 K 5009/04

ECLI: ECLI:DE:FGK:2007:0327.8K5009.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Senat

Tenor

Unter Änderung des Einkommensteuerbescheids 2000 vom 16. April 2004 und Aufhebung der hierzu ergangenen Einspruchsentscheidung wird die Einkommensteuer 2000 auf 37.826 DM festgesetzt. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger zu 9/10 und der Beklagte zu 1/10.

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