10 K 3338/06•Finanzgericht Köln, 2007-03-29, 10 K 3338/06
Finanzgericht Köln, 2007-03-29, 10 K 3338/06
10 K 3338/06Steuergericht29.03.2007
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 10 K 3338/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-03-29
Aktenzeichen: 10 K 3338/06
ECLI: ECLI:DE:FGK:2007:0329.10K3338.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Senat
Tenor
Der Einkünfte-Feststellungsbescheid für das Jahr 1994 vom 28. Oktober 1996 und die dazu ergangene Einspruchsentscheidung vom 26. Oktober 1998 sowie der Einkünftefeststellungsbescheid für das Jahr 1999 vom 29. März 2000 und die dazu ergangene Einspruchsentscheidung vom 28. Februar 2001 werden aufgehoben.
Die Kosten des Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
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