Finanzgericht Köln, 2007-04-24, 7 K 4355/05

7 K 4355/05Steuergericht24.04.2007

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 7 K 4355/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-04-24

Aktenzeichen: 7 K 4355/05

ECLI: ECLI:DE:FGK:2007:0424.7K4355.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Senat

Tenor

Die Umsatzsteuerbescheid 2004 vom ......2007 wird geändert. Dem Beklagten wird aufgegeben, die geänderte Steuerfestsetzung nach Maßgabe der Entscheidungsgrün-de zu berechnen und den Umsatzsteuerbescheid 2004 mit dem geänderten Inhalt neu bekannt zu geben.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.

Die Revision wird zugelassen

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