7 K 4355/05•Finanzgericht Köln, 2007-04-24, 7 K 4355/05
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 7 K 4355/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-04-24
Aktenzeichen: 7 K 4355/05
ECLI: ECLI:DE:FGK:2007:0424.7K4355.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Senat
Tenor
Die Umsatzsteuerbescheid 2004 vom ......2007 wird geändert. Dem Beklagten wird aufgegeben, die geänderte Steuerfestsetzung nach Maßgabe der Entscheidungsgrün-de zu berechnen und den Umsatzsteuerbescheid 2004 mit dem geänderten Inhalt neu bekannt zu geben.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.
Die Revision wird zugelassen
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