10 K 2137/04•Finanzgericht Köln, 2007-05-09, 10 K 2137/04
Finanzgericht Köln, 2007-05-09, 10 K 2137/04
10 K 2137/04Steuergericht09.05.2007
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 10 K 2137/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-05-09
Aktenzeichen: 10 K 2137/04
ECLI: ECLI:DE:FGK:2007:0509.10K2137.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Senat
Tenor
Die Beklagte wird unter Aufhebung des Ablehnungsbescheids vom 17.02. 2005 und der Einspruchsentscheidung vom 08.04.2004 verpflichtet, für die Kinder L und V für die Monate November 1999 bis Dezember 2004 und für das Kind A für die Monate August 2002 bis De-zember 2004 Kindergeld zu gewähren.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Hö-he des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.