10 K 6473/03•Finanzgericht Köln, 2007-05-09, 10 K 6473/03
Finanzgericht Köln, 2007-05-09, 10 K 6473/03
10 K 6473/03Steuergericht09.05.2007
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 10 K 6473/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-05-09
Aktenzeichen: 10 K 6473/03
ECLI: ECLI:DE:FGK:2007:0509.10K6473.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Senat
Tenor
Die Beklagte wird unter Aufhebung des Ablehnungsbescheids vom 27. Okto-ber 2003 und der Einspruchsentscheidung vom 21. November 2003 verpflich-tet, das Kindergeld für die Kinder L, S und A in gesetzlicher Höhe für die Mo-nate von Oktober 2003 bis Dezember 2004 zu gewähren.
Die Kosten des Verfahrens hat die Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläu-fig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleis-tung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leis-tet.
Die Revision wird zugelassen.
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