10 K 983/04•Finanzgericht Köln, 2007-05-09, 10 K 983/04
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 10 K 983/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-05-09
Aktenzeichen: 10 K 983/04
ECLI: ECLI:DE:FGK:2007:0509.10K983.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Senat
Tenor
Die Beklagte wird unter Aufhebung des Ablehnungsbescheides vom 15. August 2003 und der Einspruchsentscheidung vom 4. Februar 2004 verpflichtet, das Kindergeld für das Kind K in gesetzlicher Höhe für die Monate von April 2003 bis Dezember 2004 zu gewähren.
Die Kosten des Verfahrens hat die Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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