10 K 4381/03•Finanzgericht Köln, 2007-08-09, 10 K 4381/03
Finanzgericht Köln, 2007-08-09, 10 K 4381/03
10 K 4381/03Steuergericht09.08.2007
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 10 K 4381/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-08-09
Aktenzeichen: 10 K 4381/03
ECLI: ECLI:DE:FGK:2007:0809.10K4381.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Senat
Tenor
Der Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Einkünften für 2001 vom 17.10.2002 und die hierzu ergangene Einspruchsentscheidung vom 10.7.2003 werden aufgehoben.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.
Die Revision wird zugelassen.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Kläger abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leisten.
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