Finanzgericht Köln, 2007-08-15, 4 K 1873/04

4 K 1873/04Steuergericht15.08.2007

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 4 K 1873/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-08-15

Aktenzeichen: 4 K 1873/04

ECLI: ECLI:DE:FGK:2007:0815.4K1873.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Der Einkommensteueränderungsbescheid 2001 vom 31.10.2003 wird dergestalt geän-dert, dass die Einkommensteuer 2001 in Höhe von 0,00 DM festgesetzt wird. Die Ein-spruchsentscheidung vom 12.03.2004 wird aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig voll-streckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinter-legung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.