Finanzgericht Köln, 2007-08-29, 10 K 839/04

10 K 839/04Steuergericht29.08.2007

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 10 K 839/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-08-29

Aktenzeichen: 10 K 839/04

ECLI: ECLI:DE:FGK:2007:0829.10K839.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Senat

Tenor

Die Einkommensteuer-Änderungsbescheide für die Jahre 1998 bis 2000 wer-den unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 22. Januar 2004 dahin geändert, dass die Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer im Rahmen der freiberuflichen Einkünfte für 1998 um 1.687 DM, für 1999 um 657 DM und für das Jahr 2000 um 1.454 DM erhöht werden.

Die Neuberechnung der danach festzusetzenden Einkommensteuer wird dem Beklagten aufgegeben.

Die Kosten des Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers ab-wenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

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