Finanzgericht Köln, 2007-09-03, 1 K 1007/06

1 K 1007/06Steuergericht03.09.2007

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 1 K 1007/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-09-03

Aktenzeichen: 1 K 1007/06

ECLI: ECLI:DE:FGK:2007:0903.1K1007.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat

Tenor

Die Beklagte wird, unter Aufhebung der Ablehnungsbescheide vom 17.9.2004 und vom 30.9.2005 sowie der Einspruchsentscheidung vom 1. Februar 2006, verpflichtet Kindergeld für das Kind T für den Zeitraum Januar 2004 bis September 2004 zu gewähren.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers vorläufig vollstreckbar.

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