Finanzgericht Köln, 2007-09-13, 6 K 2378/05

6 K 2378/05Steuergericht13.09.2007

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 6 K 2378/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-09-13

Aktenzeichen: 6 K 2378/05

ECLI: ECLI:DE:FGK:2007:0913.6K2378.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Senat

Tenor

Der Kraftfahrzeugsteuerbescheid vom 21. März 2005 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 25. Mai 2005 wird in der Weise geändert, dass die Kraftfahrzeugsteuer für den Zeitraum vom 2. Dezember 2004 bis zum 30. April 2005 auf der Grundlage eines Jahresbetrages von 136 € festgesetzt wird.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin zu 6/10 und der Beklagte zu 4/10.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruches der Klägerin abwehren, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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