3 K 4346/06•Finanzgericht Köln, 2007-11-29, 3 K 4346/06
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 3 K 4346/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-11-29
Aktenzeichen: 3 K 4346/06
ECLI: ECLI:DE:FGK:2007:1129.3K4346.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Senat
Tenor
Unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom .....2006 wird die Steuerfestsetzung vom ....2005 mit der Maßgabe geändert, dass weitere 20.420,- € als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen sind. Die Berechnung der Steuer wird dem Beklagten übertragen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
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