Finanzgericht Köln, 2007-11-29, 3 K 4346/06

3 K 4346/06Steuergericht29.11.2007

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 3 K 4346/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-11-29

Aktenzeichen: 3 K 4346/06

ECLI: ECLI:DE:FGK:2007:1129.3K4346.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Senat

Tenor

Unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom .....2006 wird die Steuerfestsetzung vom ....2005 mit der Maßgabe geändert, dass weitere 20.420,- € als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen sind. Die Berechnung der Steuer wird dem Beklagten übertragen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

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