Finanzgericht Köln, 2007-12-05, 11 K 5710/04

11 K 5710/04Steuergericht05.12.2007

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 11 K 5710/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-12-05

Aktenzeichen: 11 K 5710/04

ECLI: ECLI:DE:FGK:2007:1205.11K5710.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Senat

Tenor

Der Versicherungsteuerbescheid IV ... vom ...........2004 wird dahingehend ge-ändert, dass die Versicherungsteuer auf ... EUR herabgesetzt wird.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers ab-wenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

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