13 K 1179/06•Finanzgericht Köln, 2007-12-11, 13 K 1179/06
Finanzgericht Köln, 2007-12-11, 13 K 1179/06
13 K 1179/06Steuergericht11.12.2007
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 13 K 1179/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-12-11
Aktenzeichen: 13 K 1179/06
ECLI: ECLI:DE:FGK:2007:1211.13K1179.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Senat
Tenor
Der Beklagte wird verpflichtet, den verbleibenden Verlustabzug zur Körperschaftsteuer auf den 31. Dezember 1995 in Höhe von ... DM gesondert festzustellen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Die Revision wird zugelassen.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung durch die Klägerin in Höhe ihres Kostenerstattungsanspruchs vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.